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   VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868   

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VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868 (https://dejure.org/2011,8427)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868 (https://dejure.org/2011,8427)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 10 ZB 10.2868 (https://dejure.org/2011,8427)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten - Ausnahme von der gesetzlichen Regelvermutung - hier: verneint

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegfall der Wiederholungsgefahr und damit des spezialpräventiven Ausweisungsinteresses im Falle eines nicht erfolgreichen Abschlusses einer Drogentherapie eines wegen schwerwiegender Drogenkriminalität verurteilten, selbst drogensüchtigen Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall der Wiederholungsgefahr und damit des spezialpräventiven Ausweisungsinteresses im Falle eines nicht erfolgreichen Abschlusses einer Drogentherapie eines wegen schwerwiegender Drogenkriminalität verurteilten, selbst drogensüchtigen Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 652
  • DÖV 2011, 535
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
    Davon zu unterscheiden ist jedoch die weitere Frage, ob trotz der Annahme eines schwerwiegenden Ausweisungsgrunds im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG ein Ausnahmefall von der Regelausweisung gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gegeben ist (vgl. BVerwG vom 23.10.2007 BVerwGE 129, 367; BVerfG vom 10.5.2007 Az. 2 BvR 304/07 RdNrn. 41 f., vom 10.8.2007 Az. 2 BvR 535/06 RdNr. 29 f.).

    Sein Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Umstand, dass ein Betroffener erheblich gegen die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen hat, für sich allein eine generalpräventive Ausweisung noch nicht rechtfertigt (vgl. BVerfG vom 10.8.2007 a.a.O. RdNr. 28 m.w.N.), verfängt in diesem Zusammenhang nicht.

    Denn das insbesondere durch höherrangiges (Verfassungs-) Recht oder die Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention gebotene, auf die Erfassung der individuellen (Lebens-) Umstände und geschützten Belange des Ausländers gebotene "Prüfprogramm" (vgl. BVerfG vom 10.8.2007 a.a.O. RdNr. 30; BVerwG vom 23.10.2007 a.a.O. S. 373 f.) gebietet die umfassende Berücksichtigung sämtlicher Tatumstände und der sich aus den Taten ergebenden Gefahren für die Allgemeinheit sowie der individuellen Lebensumstände des Ausländers vor allem bei der (weiteren) Frage, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Annahme eines Ausnahmefalls von der Regelausweisung nach § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG gebietet.

    Insoweit können besondere individuelle Lebensumstände des Ausländers dazu führen, dass eine nur auf Erwägungen der Generalprävention gestützte Ausweisung den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht gerecht wird (vgl. BVerfG vom 10.8.2007 a.a.O. RdNr. 30).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in der vom Kläger angeführten Entscheidung (vom 10.8.2007 a.a.O.) Erwägungen der Generalprävention bei der Ausweisung eines Ausländers wegen erheblicher Verstöße gegen Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes nicht etwa generell und schon gar nicht im Zusammenhang mit § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG ausgeschlossen (vgl. RdNr. 30).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
    Davon zu unterscheiden ist jedoch die weitere Frage, ob trotz der Annahme eines schwerwiegenden Ausweisungsgrunds im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG ein Ausnahmefall von der Regelausweisung gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gegeben ist (vgl. BVerwG vom 23.10.2007 BVerwGE 129, 367; BVerfG vom 10.5.2007 Az. 2 BvR 304/07 RdNrn. 41 f., vom 10.8.2007 Az. 2 BvR 535/06 RdNr. 29 f.).

    Denn das insbesondere durch höherrangiges (Verfassungs-) Recht oder die Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention gebotene, auf die Erfassung der individuellen (Lebens-) Umstände und geschützten Belange des Ausländers gebotene "Prüfprogramm" (vgl. BVerfG vom 10.8.2007 a.a.O. RdNr. 30; BVerwG vom 23.10.2007 a.a.O. S. 373 f.) gebietet die umfassende Berücksichtigung sämtlicher Tatumstände und der sich aus den Taten ergebenden Gefahren für die Allgemeinheit sowie der individuellen Lebensumstände des Ausländers vor allem bei der (weiteren) Frage, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Annahme eines Ausnahmefalls von der Regelausweisung nach § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG gebietet.

    Auch bei der Annahme eines Ausnahmefalles von der Regelausweisung folgt daraus nicht, dass dann zwingend von der Ausweisung abzusehen wäre; sofern der Ausweisung nicht höherrangiges Recht entgegensteht und damit das Ermessen ohnehin auf Null reduziert ist, erlangt die Ausländerbehörde durch den Übergang in die Ermessensentscheidung lediglich mehr Flexibilität, um den besonderen Umständen des konkreten Falles ausreichend Rechnung tragen zu können (vgl. BVerwG vom 23.10.2007 a.a.O. S. 374 RdNr. 27 m.w.N.; BayVGH vom 24.9.2009 Az. 10 ZB 09.728 RdNr. 8).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
    Dieser Zulassungsgrund ist zwar immer schon dann erfüllt, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (st. Rspr. des BVerfG; vgl. B. vom 23.6.2000 Az. 1 BvR 830/00 RdNr. 15).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
    Davon zu unterscheiden ist jedoch die weitere Frage, ob trotz der Annahme eines schwerwiegenden Ausweisungsgrunds im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG ein Ausnahmefall von der Regelausweisung gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gegeben ist (vgl. BVerwG vom 23.10.2007 BVerwGE 129, 367; BVerfG vom 10.5.2007 Az. 2 BvR 304/07 RdNrn. 41 f., vom 10.8.2007 Az. 2 BvR 535/06 RdNr. 29 f.).
  • BVerwG, 31.08.2004 - 1 C 25.03

    Ausweisung eines Asylberechtigten; Ist-Ausweisung; Regelausweisung; besonderer

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
    Dass eine Straftat als Ausweisungsgrund im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG auch aus generalpräventiven Erwägungen als besonders schwerwiegend bewertet werden und ein öffentliches Interesse an der Ausweisung des Ausländers (mit-)begründen kann, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BVerwG vom 31.8.2004 InfAuslR 2005, 49/51 unter Hinweis auf seine st. Rspr.; BayVGH vom 25.5.2010 Az. 19 ZB 09.1988 RdNr. 11; OVG RhPf vom 30.7.2010 Az. 7 A 11230/09 RdNrn. 35 ff.; OVG Lüneburg vom 2.11.2009 Az. 11 ME 408/09 RdNr. 10; vgl. auch Hailbronner, a.a.O., RdNrn. 19 ff. zu § 56 mit weiteren Rspr.-nachweisen; a.A. allerdings mit nicht überzeugender Begründung Mayer, Verwaltungsarchiv, 101. Bd., 4/2010, 482/514 unter Berufung auf einen "Systemwechsel im Ausweisungsrecht").
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
    Schließlich ist auch in der Rechtsprechung des EGMR anerkannt, dass Drogendelikte, insbesondere bei Heroin, als besonders schwerwiegende Straftaten angesehen und demgemäß in die Abwägung mit den besonderen individuellen Belangen und Interessen des Betroffenen grundsätzlich mit entsprechendem Gewicht eingestellt werden können (vgl. Urteil vom 12.1.2010 - 47486/06 - Abdul Waheed Khan - InfAuslR 2010, 369/370 RdNr. 40).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09

    Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
    Dass eine Straftat als Ausweisungsgrund im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG auch aus generalpräventiven Erwägungen als besonders schwerwiegend bewertet werden und ein öffentliches Interesse an der Ausweisung des Ausländers (mit-)begründen kann, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BVerwG vom 31.8.2004 InfAuslR 2005, 49/51 unter Hinweis auf seine st. Rspr.; BayVGH vom 25.5.2010 Az. 19 ZB 09.1988 RdNr. 11; OVG RhPf vom 30.7.2010 Az. 7 A 11230/09 RdNrn. 35 ff.; OVG Lüneburg vom 2.11.2009 Az. 11 ME 408/09 RdNr. 10; vgl. auch Hailbronner, a.a.O., RdNrn. 19 ff. zu § 56 mit weiteren Rspr.-nachweisen; a.A. allerdings mit nicht überzeugender Begründung Mayer, Verwaltungsarchiv, 101. Bd., 4/2010, 482/514 unter Berufung auf einen "Systemwechsel im Ausweisungsrecht").
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2009 - 11 ME 408/09

    Ausweisung eines Ausländers mit besonderem Ausweisungsschutz nach Verurteilung zu

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
    Dass eine Straftat als Ausweisungsgrund im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG auch aus generalpräventiven Erwägungen als besonders schwerwiegend bewertet werden und ein öffentliches Interesse an der Ausweisung des Ausländers (mit-)begründen kann, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BVerwG vom 31.8.2004 InfAuslR 2005, 49/51 unter Hinweis auf seine st. Rspr.; BayVGH vom 25.5.2010 Az. 19 ZB 09.1988 RdNr. 11; OVG RhPf vom 30.7.2010 Az. 7 A 11230/09 RdNrn. 35 ff.; OVG Lüneburg vom 2.11.2009 Az. 11 ME 408/09 RdNr. 10; vgl. auch Hailbronner, a.a.O., RdNrn. 19 ff. zu § 56 mit weiteren Rspr.-nachweisen; a.A. allerdings mit nicht überzeugender Begründung Mayer, Verwaltungsarchiv, 101. Bd., 4/2010, 482/514 unter Berufung auf einen "Systemwechsel im Ausweisungsrecht").
  • VGH Bayern, 25.05.2010 - 19 ZB 09.1988

    Verurteilung zu einer Freiheitsstraße von 7 Jahren und 6 Monaten wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
    Dass eine Straftat als Ausweisungsgrund im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG auch aus generalpräventiven Erwägungen als besonders schwerwiegend bewertet werden und ein öffentliches Interesse an der Ausweisung des Ausländers (mit-)begründen kann, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. z.B. BVerwG vom 31.8.2004 InfAuslR 2005, 49/51 unter Hinweis auf seine st. Rspr.; BayVGH vom 25.5.2010 Az. 19 ZB 09.1988 RdNr. 11; OVG RhPf vom 30.7.2010 Az. 7 A 11230/09 RdNrn. 35 ff.; OVG Lüneburg vom 2.11.2009 Az. 11 ME 408/09 RdNr. 10; vgl. auch Hailbronner, a.a.O., RdNrn. 19 ff. zu § 56 mit weiteren Rspr.-nachweisen; a.A. allerdings mit nicht überzeugender Begründung Mayer, Verwaltungsarchiv, 101. Bd., 4/2010, 482/514 unter Berufung auf einen "Systemwechsel im Ausweisungsrecht").
  • VGH Bayern, 24.09.2009 - 10 ZB 09.728

    Ausweisung; zwingende Ausweisung; Herabstufung zur Regelausweisung; Ausnahmefall;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868
    Auch bei der Annahme eines Ausnahmefalles von der Regelausweisung folgt daraus nicht, dass dann zwingend von der Ausweisung abzusehen wäre; sofern der Ausweisung nicht höherrangiges Recht entgegensteht und damit das Ermessen ohnehin auf Null reduziert ist, erlangt die Ausländerbehörde durch den Übergang in die Ermessensentscheidung lediglich mehr Flexibilität, um den besonderen Umständen des konkreten Falles ausreichend Rechnung tragen zu können (vgl. BVerwG vom 23.10.2007 a.a.O. S. 374 RdNr. 27 m.w.N.; BayVGH vom 24.9.2009 Az. 10 ZB 09.728 RdNr. 8).
  • VGH Bayern, 08.11.2010 - 10 ZB 10.1435

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten; einzelfallbezogene Würdigung;

  • VGH Bayern, 26.05.2011 - 19 CS 10.3157

    Kein Erlöschen der Rechtsstellung jüdischer Zuwanderer nach § 103 AufenthG i.V.m.

    An einer positiven Prognose fehlt es regelmäßig auch dann, wenn der Betroffene in der Vergangenheit bereits entsprechende Therapien erfolglos abgebrochen hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 10 ZB 10.2868 - juris).

    Deshalb bedarf es regelmäßig einer ausreichenden Auseinandersetzung mit den gegen die Annahme einer Rückfallgefahr sprechenden Umständen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, InfAuslR 1995, 397 [402]) und einer auf den konkreten Einzelfall bezogenen Feststellung, ob die mit der Durchführung der Therapie verbundene Erwartung eines künftigen drogen- und straffreien Verhaltens auch für den Zeitraum nach dem Straf- und Therapieende - etwa durch Vorlage entsprechender Atteste und Gutachten - hinreichend glaubhaft ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 10 ZB 10.2868 - juris).

    Die Durchführung des Hauptsacheverfahrens gibt sowohl der Behörde als auch dem Verwaltungsgericht Gelegenheit, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 2009 - 19 C 6.00 -, InfAuslR 2001, 194 (196) unter Einholung weiterer Stellungnahmen des ...Klinikums ... eingehend zu untersuchen und zu prüfen, ob die mit der Durchführung der Therapie verbundene Erwartung eines künftigen drogen- und straffreien Verhaltens auch nach dem Straf- bzw. Therapieende hinreichend glaubhaft ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 10 ZB 10.2868 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 - 11 S 2/11

    Ausweisung von in Deutschland "verwurzelten" Ausländern aus generalpräventiven

    Das Bundesverwaltungsgericht ging bisher in seiner Rechtsprechung davon aus, dass eine Straftat als Ausweisungsgrund im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG regelmäßig auch bei "verwurzelten" Ausländern aus generalpräventiven Erwägungen als besonders schwerwiegend bewertet werden und ein öffentliches Interesse an der Ausweisung des Ausländers begründen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.08.2004 - 1 C 25/03 - BVerwGE 121, 356; hierauf sich berufend etwa Bay. VGH, Beschluss vom 31.01.2011 - 10 ZB 10.2868 - juris).
  • VG München, 20.07.2011 - M 25 K 11.1062

    Zur Ermessensausweisung herabgestufte Ist-Ausweisung; langjähriger Aufenthalt im

    b) Entgegen der Auffassung des Klägers besteht bei ihm allein aufgrund der Tatsache, dass er eine Straftat begangen hat, die der drogenbezogenen Schwerkriminalität zuzuordnen ist, und dass er seine Drogentherapie noch nicht abgeschlossen hat, bereits eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr (vgl. zuletzt BayVGH v. 31.1.2011, 10 ZB 10.2868 [Juris] RdNr. 13).

    Daran ändert weder die Tatsache etwas, dass der Klägers erstmals inhaftiert ist, noch, dass er sich in der Lockerungsstufe B befindet (vgl. BayVGH v. 31.1.2011, a.a.O.; dort hatte der Betroffene sogar die Freizügigkeitsstufe C erreicht und durfte bereits außerhalb des Klinikums arbeiten).

    c) Auch in Anbetracht der vom Bevollmächtigten im Übrigen zitierten Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK ist die Ausweisungsentscheidung der Beklagten nicht zu beanstanden, denn auch in diesen Entscheidungen hat der EGMR darauf hingewiesen, dass Drogendelikte, insbesondere bei Heroin, als besonders schwerwiegende Straftaten angesehen und demgemäß in die Abwägung mit den besonderen individuellen Belangen und Interessen des Betroffenen grundsätzlich mit entsprechendem Gewicht eingestellt werden können (vgl. BayVGH v. 31.1.2011, a.a.O., RdNr. 15, m. Hinweis auf EGMR v. 12.1.2010, 47486/06 "Abdul Vahit Khan" InfAuslR 2010, 369/370 RdNr. 40).

  • VGH Bayern, 16.05.2012 - 10 ZB 11.2512

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der öffentlichen

    Danach kann im Falle von Ausweisungen, die auf Betäubungsmitteldelikte drogenabhängiger Ausländer gestützt sind, von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr und damit der schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 AufenthG nicht ausgegangen werden, solange der Betroffene nicht eine Drogentherapie durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen (vgl. BayVGH vom 08.11.2010 Az. 10 ZB 10.1435 RdNr. 7) und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens nicht auch nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht hat (vgl. BayVGH vom 31.01.2011 Az. 10 ZB 10.2868 RdNr. 13; BayVGH vom 18.08.2011 Az. 10 ZB 10.2989 RdNr. 10; BayVGH vom 16.03.2012 Az. 10 ZB 11.1489 RdNr. 10).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn wie hier der Betroffene bereits mehrfach wegen Handelns mit Betäubungsmitteln verurteilt worden ist (vgl. BayVGH vom 31.01.2011 Az. 10 ZB 10.2868 RdNr. 13).

  • VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 1 K 11.1064

    Herabstufung einer Ist-Ausweisung zur Regelausweisung; Ausnahmefall wegen

    Er hat hierdurch deutlich gemacht, dass es sich nicht um eine tragend generalpräventiv begründete Ausweisung handelt, deren Zulässigkeit bei nachhaltig verwurzelten Ausländern streitig ist (bejahend: BayVGH vom 31.1.2011, Az. 10 ZB 10.2868 RdNr. 15 m.w.N.; a.A. VGH BW vom 18.3.2011, Az. 11 S 2/11 RdNr. 24 f).

    Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht würde (st. Rspr. des BayVGH, zuletzt BayVGH vom 31.1.2011, a.a.O., RdNr. 13).

  • VGH Bayern, 01.12.2022 - 19 ZB 22.1538

    Bestätigung der Ausweisungsanordnung und Wiedereinreisesperre beim Handeltreiben

    Angesichts der mit schwerwiegender Drogenkriminalität verbundenen besonderen Gefahren für die Allgemeinheit und der Schwierigkeit ihrer Bekämpfung kommt den generalpräventiven Aspekten ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (vgl. OVG Nds, U.v. 22.4.2013 - 2 LB 365/12 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 29; B.v. 31.1.2011 - 10 ZB 10.2868 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 09.01.2023 - 19 ZB 21.429

    Rechtmäßige Ausweisung trotz Strafaussetzung zur Bewährung

    Angesichts der mit schwerwiegender Drogenkriminalität verbundenen besonderen Gefahren für die Allgemeinheit und der Schwierigkeit ihrer Bekämpfung kommt den generalpräventiven Aspekten ein wesentliches Gewicht zu, um eine Verhaltenssteuerung und Abschreckung bei anderen Ausländern zu bewirken (vgl. OVG Nds, U.v. 22.4.2013 - 2 LB 365/12 - juris Rn. 40; BayVGH, B.v. 23.9.2021 - 19 ZB 20.323 - juris Rn. 29; B.v. 31.1.2011 - 10 ZB 10.2868 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 18.08.2011 - 10 ZB 10.2989

    Noch kein Wegfall der Wiederholungsgefahr bei begonnener, bisher positiv

    Solange eine Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und deren Erfolg sowie die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens nicht auch nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht wurde, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr keine Rede sein (vgl. zuletzt Beschluss vom 31.1.2011 Az. 10 ZB 10.2868 RdNr. 13).

    Die weitere Frage, ob trotz der Annahme eines schwerwiegenden Ausweisungsgrunds im Sinne von § 56 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AufenthG unter Berücksichtigung der sonstigen Gesamtumstände des Falls ein Ausnahmefall von der Regelausweisung gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 AufenthG und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung gegeben ist (vgl. BayVGH vom 31.1.2011 a.a.O. RdNr. 11 m.w. Rspr.-nachweisen), hat das Erstgericht ebenfalls aufgrund einer gewichtenden Gesamtbewertung mit zutreffender Begründung verneint.

  • VG München, 29.06.2011 - M 25 K 10.4273

    Zur Ermessensausweisung herabgestufte Ist-Ausweisung bei besonderem

    b) Entgegen der Auffassung des Klägers besteht bei ihm allein aufgrund der Tatsache, dass er eine Straftat begangen hat, die der drogenbezogenen Kriminalität zuzuordnen ist, und dass er seine Drogentherapie noch nicht abgeschlossen hat, bereits eine die Ausweisung rechtfertigende Wiederholungsgefahr (vgl. BayVGH v. 31.1.2011, 10 ZB 10.2868 [Juris] RdNr. 13).

    c) Auch in Anbetracht der vom Bevollmächtigten im Übrigen zitierten Rechtsprechung des EGMR zu Art. 8 EMRK ist die Ausweisungsentscheidung der Beklagten nicht zu beanstanden, denn auch in diesen Entscheidungen hat der EGMR darauf hingewiesen, dass Drogendelikte, insbesondere bei Heroin, als besonders schwerwiegende Straftaten angesehen und demgemäß in die Abwägung mit den besonderen individuellen Belangen und Interessen des Betroffenen grundsätzlich mit entsprechendem Gewicht eingestellt werden können (vgl. BayVGH v. 31.1.2011, a.a.O., RdNr. 15, m. Hinweis auf EGMR v. 12.1.2010, 47486/06 "Abdul Waheed Khan" InfAuslR 2010, 369/370 RdNr. 40).

  • VGH Bayern, 16.03.2012 - 10 ZB 11.1489

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten; besonderer Ausweisungsschutz;

    Solange ein wegen schwerwiegender Drogenkriminalität verurteilter, selbst drogensüchtiger Betroffener die Drogentherapie nicht erfolgreich abgeschlossen und die damit verbundene Erwartung künftig drogen- und straffreien Verhaltens nicht auch nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht hat, kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr und damit des spezialpräventiven Ausweisungsinteresses noch keine Rede sein (vgl. BayVGH vom 31.1.2011 Az. 10 ZB 10.2868 Ls. und RdNr. 13).

    Dass eine Straftat als Ausweisungsgrund im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 AufenthG auch aus generalpräventiven Erwägungen als besonders schwerwiegend bewertet werden und ein öffentliches Interesses an der Ausweisung des Ausländers begründen kann, entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. BayVGH vom 31.1.2011 Az. 10 ZB 10.2868 RdNr. 15 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 10 ZB 10.243

    Ausweisung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers

  • VGH Bayern, 25.10.2022 - 19 CS 22.1456

    Rechtmäßige Ausweisung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • VG München, 09.08.2023 - M 9 K 20.6275

    Ausweisung, Albanischer Staatsangehöriger, Drogendelikt, Freiheitsstrafe (3 Jahre

  • VG München, 13.02.2014 - M 10 K 13.2626

    Ausweisung; faktischer Inländer; Wiederholungsgefahr (bejaht)

  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 10 ZB 11.2454

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; keine assoziationsrechtliche

  • VG Augsburg, 11.10.2011 - Au 1 K 11.721

    Generalpräventiv begründete Ausweisung nach Verurteilung

  • VG Augsburg, 23.11.2011 - Au 6 K 10.821

    Bosnien-Herzegowina; Ausweisung wegen Drogenhandels und gefährlicher

  • VGH Bayern, 30.09.2013 - 19 ZB 12.1792

    Ausweisung wegen BtmG-Straftat; Drogenabhängigkeit; jahrzehntelanger Aufenthalt

  • VG München, 16.01.2014 - M 10 K 13.1270

    Ist-Ausweisung; Langjähriger Aufenthalt im Bundesgebiet

  • VGH Bayern, 15.01.2013 - 10 C 12.2082

    Prozesskostenhilfe; (teilweise) fehlende Erfolgsaussichten des

  • VG Augsburg, 23.11.2011 - Au 6 K 10.1356

    Indischer Staatsangehöriger; zwingende Ausweisung; familiäre Lebensgemeinschaft

  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz (hier: verneint);

  • VG München, 24.07.2014 - M 10 K 13.685

    Ausweisung; Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; deutsche Ehefrau und Tochter

  • VG München, 07.04.2011 - M 12 K 11.680

    Serbischer Staatsangehöriger; Ausweisung; Straftaten

  • VG Ansbach, 03.03.2011 - AN 5 K 10.02395

    Ausweisung eines ARB-berechtigten faktischen Inländers; Verurteilung zu 5 Jahren

  • VG München, 04.12.2014 - M 12 K 13.5694

    Verurteilung u.a. wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

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